Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Wir liefern unsere Waren nach den folgenden Bestimmungen : Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Einbeziehung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingung des Käufers die Lieferung- an den Käufer vorbehaltlos führen.

1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, also insbesondere gegenüber Kaufleuten.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Angebot des Käufers können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2. Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß- und Farbangaben verstehen sich unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen.

$ 3 Überlassene Unterlagen / Muster

3.1 Von uns übersandte Muster, Abbildungen, Fotos, Beschreibungen und sonstige Unterlagen bleiben, solange nichts anderes vereinbart wird, unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht, noch kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände verwendet werden.

3.2 Vom Käufer eingesandte Muster, Abbildungen oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, sind wir berechtigt, sofern keine Rückgabe verlangt wird, Muster, Abbildungen und Zeichnungen zwei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten der Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnerhöhungen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies werden wir dem Käufer auf vVerlangen nachweisen.

4.2 Die Zahlungen an uns, sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Der Kaufpreis ist damit brutto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach 14 Tagen befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug und wir sind berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu berechnen. Darüber hinaus gehen sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Rechtsanwalts- oder Inkassogebühren zu Lasten des Käufers.

4.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

4.4 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Käufer hierüber informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zu letzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4.5 Sofern uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welchedie Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen , auch wenn wir einen Scheck oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle weiter berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

4.6 Wir behalten uns das Recht auf die Lieferung gegen Vorkasse vor.

4.7 Sofern von uns übersandte Muster innerhalb von 4 Wochen nicht zurückgesandt werden, sind wir berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.

4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Züruckbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit

5.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes Ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

5.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.5 Sofern die Voraussetzungen von 5.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.7 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

6.1 Die Gefahr des Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer oder seinem Angestellten , dem Transportunternehemen oder einer dafür vorgesehenen dritten Person übergeben worden ist und das LAger verlassen hat.

6.2 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

6.3 Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer..

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor (erweiteter Eigentumsvorbehalt).

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, allezum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.3 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

 

§ 8 Mängelrüge – Fristen – Haftungsbegrenzung

8.1 Etwaige Reklamationen von Beschaffenheit, Anders- und Falschlieferungen, Menge oder Berechnung setzen voraus, dass der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offenkundige Mängel, sind innerhalb von 7 Tagen zu rügen. Durch zumutbare Untersuchung festzustellende Mängel, sind spätestens 10 Tage nach Anlieferung zu rügen.Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. In allen vorstehenden Fällen, hat die MAngelanzeige schriftlich zu erfolgen.Wird der Mangel nicht innerhalb der vorstehenden Fristen bzw. der vorgesehenen Form gerügt, sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen.

8.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen, unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Käufers oder Dritter an der Ware.

8.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Leiferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

8.4 Mängelanspruche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe der Ware an den Käufer.

8.5 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §478, §479 BGB bleibt unberührt.

8.6 Wir haften nach den gestzlichen Bestimmungen, sofer der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.7 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.8 Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von 8.6 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begranzt.

8.9 Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, wird die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 9 Haftungsausschluss

9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz al in 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.2 Die Begrenzung nach 9.1 gilt auch, soweit der Käuferanstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung nutzloser Aufwendungen geltend machen.

9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

10.1 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.